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Tag: Dienstübergabe

7. Oktober 2019
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Das von der Bundesregierung beschlossene Bundesteilhabegesetz (kurz BTHG) hat zum Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
In diesem Zuge soll künftig eine flächendeckende, unabhängige Beratungslandschaft im gesamten Bundesgebiet für Betroffene und Angehörige gewährleistet werden. Die bisherigen auf Ballungsräume begrenzten Insellösungen werden weitere Kapazitäten aufbauen müssen und es werden neue Dienste aufgebaut werden müssen, um dieser Richtlinie nachzukommen.